Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
ab 4. April 2022 gelten folgende Änderungen:
1. Im Rahmen der Teststrategie des Landes Brandenburg für den Schulbereich dürfen Schülerinnen und Schüler das Schulgelände nur betreten, wenn sie dreimal wöchentlich (Montag, Mittwoch, Freitag) einen auf sie ausgestellten negativen Testnachweis vorlegen. Diese Regelung bleibt vorraussichtlich bis 29. April 2022 in Kraft. Vollständig geimpfte oder genesene Personen sind den Getesteten gleichgestellt.
2. Maskenpflicht: Die Regelungen werden in Kürze bekannt gegeben.
3. Alle Abstandregeln entfallen.
Informationen zum Testablauf
Die Schülerinnen und Schüler führen den Selbsttest zu Hause durch, die Tests werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Nur ausnahmsweise wird der Selbsttest in der Schule durchgeführt. Hierfür wäre die Einverständniserklärung zur Durchführung von SARS-CoV2-Selbsttests in der Schule (Anlage 2) auszufüllen.
Für den Erhalt der Tests müssen Eltern die Erklärung über die Abgabe der SARS-CoV2-Selbsttests durch die Schule (Anlage 3) unterzeichnen und diese ihrem Kind bzw. ihren Kindern für die Abgabe in der Schule mitgeben. Volljährige Schülerinnen und Schüler erhalten die Teste ebenso direkt in der Schule mit der Abgabe der o. g. unterzeichneten Erklärung über die Abgabe der SARS-CoV2-Selbsttests durch die Schule (Anlage 3).
Der Nachweis über die Durchführung des Testes erfolgt über das Dokument Bescheinigung Selbsttest + Negativergebnis (Anlage 1), das bereits durch die Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler auszufüllen und immer bei sich zu führen ist. Das sonstige in der Schule tätige Personal nutzt bitte die Anlage 4 Bescheinigung Selbsttest Lehrer.
Weiterführende Informationen finden Sie im aktuellen Infoschreiben Schule und auf der Website des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg unter folgendem Link:
https://mbjs.brandenburg.de/corona-aktuell/testkonzept-teststrategie.html
Die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Petershagen der FAWZ gGmbH