Wir begrüßen alle interessierten Gäste am 27. November und 11. Dezember 2021 zu unseren Tagen der offenen Tür.
Ab 10:30 Uhr haben Sie die Möglichkeit, unter vorheriger Anmeldung, unsere Schule näher kennenzulernen. Neben den gewohnten Führungen durch die einzelnen Schulgebäude bereiten wir ein kleines Weihnachtsbasteln vor, bei dem wir in gemütlicher Atmosphäre ins Gespräch kommen können.
Wir freuen uns auf Sie!

Bitte beachten Sie die geltenden Hygienevorschriften und Zugangsregelungen.
Wer zu den Tagen der offenen Tür verhindert sein sollte, für den bieten wir an 4 weiteren Nachmittagen unsere Kennenlernstunden an. Auch hier gilt aufgrund der aktuellen Umstände, dass der Besuch nur mit vorheriger Anmeldung möglich ist.
Projekte des Tages:
16.11.2021 | Eröffnung des Igelhotels |
23.11.2021 | Küchenschlacht und Antirassismus-AG |
30.11.2021 | Schüler-Reparaturwerkstatt |
7.12.2021 | Küchenschlacht und Antirassismus-AG |
Aktuelle Zutrittsregelungen:
- Keine Testpflicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie für vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder
- Schülerinnen und Schüler sind durch die Schutzkonzepte der Schulen mit einer 2‑maligen Testung (auch während der Ferien) an verschiedenen Tagen in der Woche von einem zusätzlichen Test befreit.
(Vorlage der unterzeichneten Bescheinigung durch einen Sorgeberechtigten notwendig) - Testpflicht für Erwachsene
3G-fähige Testzertifikate (kostenpflichtig) werden vor allem durch Personen oder Einrichtungen ausgestellt, die zur Leistungserbringung nach der Coronavirus-Testverordnung berechtigt sind. Dazu zählen insbesondere Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, Teststellen von Rettungs- und Hilfsorganisationen, kommunal betriebene Teststellen sowie private Teststellen, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Durchführung von Testungen beauftragt wurden.
Ein 3G-gültiger Testnachweis kann auch vom Arbeitgeber ausgestellt worden sein, wenn die zugrundeliegende Testung im Rahmen der betrieblichen Testung durch Personal erfolgt, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt.
(Das Testergebnis darf nicht älter als 24h sein und ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument gültig.) - Die Testpflicht für Erwachsene entfällt, wenn diese genesen oder geimpft sind und darüber einen Nachweis erbringen können.
(Nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument gültig.) - Im Außengelände ist das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend.
- Im Schulgebäude ist das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend.
- Begrenzungen der Teilnehmerzahl bei Führungen gibt es nicht. Es gilt lediglich das Abstandsgebot von 1,50 m zu wahren. (Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind von der Tragepflicht befreit.)
- Erfassung von Kontaktdaten in einem Kontaktnachweis oder durch vorherige Anmeldung